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   BFH, 14.11.2003 - V B 106/03   

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https://dejure.org/2003,15966
BFH, 14.11.2003 - V B 106/03 (https://dejure.org/2003,15966)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2003 - V B 106/03 (https://dejure.org/2003,15966)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2003 - V B 106/03 (https://dejure.org/2003,15966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 164 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit eines Steuerbescheids geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
    Für diesen Revisionszulassungsgrund ist erforderlich, dass über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere, wenn der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken aufzufüllen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; vom 10. Oktober 2002 I B 147/01, BFH/NV 2003, 197).
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 6/02

    Offenbare Unrichtigkeit; Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
    a) In der Rechtsprechung des BFH ist bereits grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, nach § 129 AO 1977 berichtigen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 VIII R 6/02, BFH/NV 2003, 1, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2002 - I B 147/01

    Zulassung der Revision - willkürliche FG-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
    Für diesen Revisionszulassungsgrund ist erforderlich, dass über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere, wenn der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken aufzufüllen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; vom 10. Oktober 2002 I B 147/01, BFH/NV 2003, 197).
  • BFH, 26.03.2003 - III B 92/02

    NZB; Divergenz; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
    Eine Divergenz, wie sie vom Kläger geltend gemacht wird, kann aber nur dann zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Alternative 2 FGO führen, wenn voneinander abweichende Rechtssätze eines BFH-Urteils und der Vorentscheidung herausgearbeitet und einander gegenübergestellt worden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
    Der Kläger hat nicht dargelegt, weshalb über diese Rechtsprechung hinaus die Klärung einer bestimmten Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
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